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Tiny House & Baugenehmigung: Was gilt wo?

Zuletzt geprüftStand: 07. Oktober 2026

Bei der Frage nach der Tiny House Baugenehmigung gibt es keine bundesweit einheitliche Antwort, denn Landesbauordnung, Baugesetzbuch und das konkrete Grundstück greifen ineinander. Wer ein Tiny House als dauerhaften Wohnort aufstellt, wird von den Behörden in aller Regel wie ein Wohngebäude behandelt. Dieser Ratgeber erklärt, wo die Grenzen verlaufen, was „verfahrensfrei“ wirklich heißt und wie du vor dem Kauf Klarheit bekommst.

Warum es keine einheitliche Antwort gibt

Wer im Netz nach der richtigen Auskunft sucht, findet widersprüchliche Aussagen: Mal heißt es, ein Tiny House brauche immer eine Genehmigung, mal, bis zu einer bestimmten Größe sei es frei. Beides kann stimmen, denn das Bauordnungsrecht ist Ländersache. Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Landesbauordnung, und dort steht, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, vereinfacht zu prüfen oder verfahrensfrei sind. Darüber liegt das bundesweite Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch, das regelt, wo überhaupt gebaut und gewohnt werden darf.

Dazu kommt ein begriffliches Problem. Das Wort „Tiny House“ ist im Baurecht nicht definiert. Die Studie des Innenministeriums Schleswig-Holstein zu Tiny Houses hält ausdrücklich fest, dass es weder eine etablierte Definition noch umfangreiches Erfahrungswissen im Umgang mit diesem Gebäudetyp gibt und dass das Tiny House im Bau- und Planungsrecht nicht explizit berücksichtigt ist. Für die Genehmigungsbehörden gilt es nach dieser Darstellung als Gebäude der Gebäudeklasse 1, also genehmigungsrechtlich wie ein konventionelles Einfamilienhaus. Das ist die wichtigste Faustregel: Die Behörde schaut nicht auf das Etikett, sondern darauf, was du dort tust und wie fest das Haus steht.

  • Bauordnungsrecht (Landesbauordnung): Verfahren, Brandschutz, Standsicherheit, Abstandsflächen
  • Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung): Wo darf gewohnt werden, Bebauungsplan, Außenbereich
  • Straßenverkehrsrecht: Gilt nur, solange das Haus als Anhänger zugelassen auf der Straße bewegt wird
  • Gemeindliche Satzungen: Erschließung, Anschlusszwang, Gestaltungsregeln

Tiny House Genehmigung: Was das Bauordnungsrecht der Länder verlangtStand: 07. Oktober 2026

Wie unterschiedlich die Länder arbeiten, zeigen zwei amtliche Auskünfte, die wir geöffnet haben. Sie stammen aus den Jahren 2020 und 2021; Landesbauordnungen werden regelmäßig geändert, du musst die aktuelle Fassung deines Bundeslands also immer gegenprüfen.

Baden-Württemberg: Laut der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Landtagsanfrage vom März 2020 sind Tiny Houses bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, weil sie überwiegend ortsfest benutzt werden sollen. Verfahrensmäßig brauchen sie nach § 49 LBO eine Baugenehmigung oder zumindest eine Kenntnisgabe, da Gebäude mit Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte nach dem Anhang zu § 50 LBO nicht verfahrensfrei gestellt sind. Interessant ist ein zweiter Punkt derselben Antwort: Nach § 56 Abs. 2 Nr. 4 LBO sind Abweichungen zur praktischen Erprobung neuer Bau- und Wohnformen im Wohnungsbau zuzulassen, wenn öffentliche Belange das erlauben. Nach Ansicht der Landesregierung können Tiny Houses darunterfallen.

Bayern: Die Staatsregierung antwortete im Dezember 2020 auf eine Schriftliche Anfrage, dass Art. 55 Abs. 1 BayBO die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich genehmigungsbedürftig macht. Tiny Houses mit einem Brutto-Rauminhalt von weniger als 75 Kubikmetern seien verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO). Größere Häuser durchlaufen das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO; im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans kann zusätzlich die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO greifen. Das bayerische Ministerium betont aber auch: Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Art. 55 Abs. 2 BayBO).

Schon diese zwei Beispiele machen klar, warum Pauschalaussagen wie „unter 15 Quadratmeter geht immer“ riskant sind. Ein Haus, das in einem Land als verfahrensfrei gilt, kann im Nachbarland als Gebäude mit Aufenthaltsraum voll genehmigungspflichtig sein. Maßgeblich ist immer die Landesbauordnung am Ort des Grundstücks.

Quellen: Landtag von Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Bayerischer Landtag / Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Tiny House Bauantrag: Verfahrensarten im ÜberblickStand: 07. Oktober 2026

Wenn dein Vorhaben nicht verfahrensfrei ist, brauchst du einen Bauantrag oder eine vergleichbare Anzeige. Die Landesbauordnungen kennen dafür meist mehrere Wege, die sich im Aufwand deutlich unterscheiden. Die Begriffe variieren je nach Land, die Grundidee ist aber ähnlich.

Ein Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt, meist beim Landratsamt oder bei der Stadt. Er muss in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden, etwa einer Architektin oder einem Bauingenieur. Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde nur einen Teil der Anforderungen, zum Beispiel die Vereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht; für andere Anforderungen, etwa Standsicherheit und Brandschutz, bist du über Nachweise selbst verantwortlich. In Bayern etwa ist der Prüfumfang im vereinfachten Verfahren in Art. 59 BayBO festgelegt.

Bei verfahrensfreien Vorhaben entfallen Antrag und Prüfung, und nach der bayerischen Auskunft sind dann auch keine bautechnischen Nachweise erforderlich (Art. 62 Abs. 1 Satz 2 BayBO). Das heißt nicht, dass die Regeln egal wären: Bebauungsplan, Abstandsflächen, Erschließung und Brandschutz gelten weiter. Bauherrin oder Bauherr tragen die Verantwortung, und bei Verstößen hat die Bauaufsicht nach Landesrecht Eingriffsmöglichkeiten, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können.

  • Verfahrensfrei: kein Antrag, aber alle materiellen Vorschriften gelten weiter
  • Genehmigungsfreistellung oder Kenntnisgabe: Unterlagen einreichen, je nach Land gilt das Vorhaben nach Fristablauf als zulässig, wenn die Behörde nicht widerspricht – Details im Gesetz deines Landes
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: Bauantrag mit eingeschränktem Prüfumfang
  • Reguläres Verfahren: volle Prüfung, meist bei größeren oder besonderen Bauten

Quellen: Landtag von Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Bayerischer Landtag / Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Das Grundstück entscheidet: Bebauungsplan, Innenbereich, AußenbereichStand: 07. Oktober 2026

Selbst wenn dein Haus bauordnungsrechtlich verfahrensfrei wäre, muss es bauplanungsrechtlich zulässig sein. Die Bayerische Staatsregierung stellt klar, dass ein Tiny House, das nicht nur als touristischer Wohnwagen genutzt wird, ein Vorhaben im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB ist und den Anforderungen der §§ 30 bis 37 BauGB entsprechen muss. Das Baden-Württemberger Wirtschaftsministerium formuliert es ähnlich: Ein Tiny House für Wohnzwecke kann nur in einem Baugebiet errichtet oder längerfristig abgestellt werden, das Wohnnutzung ermöglicht, also etwa in einem Wohngebiet oder Mischgebiet, und das Grundstück muss erschlossen sein.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zählen dessen Festsetzungen. Die Schleswig-Holsteiner Studie weist darauf hin, dass ein Unterschreiten der zulässigen Höchstgrenzen kein Hindernis ist: Ein kleines Haus passt also meist in den Plan, solange die Art der Nutzung stimmt. Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 BauGB muss sich das Haus dagegen nach Art, Maß und Bauweise in die Umgebung einfügen. Die Studie nennt als Konfliktfall, dass ein zweites Gebäude auf einem großen, bereits bebauten Grundstück als Verstoß gegen das Einfügungsgebot gewertet werden kann.

Der Außenbereich ist der Klassiker für enttäuschte Hoffnungen. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind dort nur bestimmte privilegierte Vorhaben zulässig, etwa solche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Sonstige Vorhaben können nach § 35 Abs. 2 BauGB nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung liegt laut Absatz 3 unter anderem vor, wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Ein privates Wohn-Tiny-House auf der Wiese am Waldrand ist deshalb in der Regel nicht genehmigungsfähig. Die Schleswig-Holsteiner Studie spricht von einem Wohnverbot im Außenbereich, das dem Landschaftsschutz und dem Schutz vor Zersiedelung dient.

Zusätzlich muss die Erschließung gesichert sein: Straßenanschluss, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Studie erwähnt außerdem, dass die Gemeindeordnungen meist einen Anschlusszwang für Energie, Wasser und Abwasser begründen. Ein Tiny House, das komplett autark sein soll, stößt hier schnell an Grenzen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, Landtag von Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Bayerischer Landtag / Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein

Tiny House ohne Baugenehmigung: Wann es funktionieren kannStand: 07. Oktober 2026

Es gibt Konstellationen, in denen du tatsächlich ohne Baugenehmigung auskommst. Sie sind aber enger, als viele Internetbeiträge vermuten lassen.

Erstens: Das Haus ist klein genug für die Verfahrensfreiheit deines Bundeslands und steht auf einem Grundstück, auf dem Wohnnutzung zulässig ist. In Bayern lag die Grenze nach der Auskunft von 2020 bei 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt. Prüfe unbedingt im Gesetzestext, ob dort zusätzliche Bedingungen genannt sind, etwa zu Aufenthaltsräumen oder Feuerstätten, denn die Antwort der Staatsregierung fasst das nur zusammen. In Baden-Württemberg ist ein Gebäude mit Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte dagegen ausdrücklich nicht verfahrensfrei.

Zweitens: Das Haus ist ein zugelassenes Fahrzeug und wird als Wohnwagen auf einem Campingplatz genutzt. Nach der bayerischen Auskunft darf auf Campingplätzen im Sinne des § 10 Abs. 1 BauNVO nur das Aufstellen mobiler Unterkünfte zur befristeten oder wiederkehrenden, aber nicht dauerhaften Nutzung erfolgen. Wohnwagen sind dabei Fahrzeuge, die zum Verkehr zugelassen und zulassungsfähig sind. Nur ein Tiny House mit Straßenzulassung als Anhänger darf also dort stehen, dann ohne Baugenehmigung. Dauerhaftes Wohnen ist dort im Regelfall bauplanungsrechtlich nicht zulässig.

Drittens: Die Gemeinde schafft Baurecht. Nach der bayerischen Antwort können Gemeinden über die Bauleitplanung Baurecht auch für Tiny Houses schaffen, zum Beispiel Wochenendhausgebiete nach § 10 BauNVO ermöglichen. Dort wären Tiny Houses als Mobilheime zulässig, aber eben als Wochenendnutzung und nicht als regulärer Wohnsitz. Das Thema Dauerwohnen behandeln wir im eigenen Ratgeber zum dauerhaften Wohnen im Tiny House.

Die Straßenzulassung ist dabei kein Freifahrtschein: Wer ein mobiles Tiny House zulassen will, braucht eine Betriebserlaubnis nach Typ oder Einzelgenehmigung, die Maße dürfen laut der von uns gelesenen anwaltlichen Darstellung 2,55 Meter Breite, 4,00 Meter Höhe und 12,00 Meter Länge nicht überschreiten. Ein selbstgebautes Haus braucht auf jeden Fall eine Einzelgenehmigung mit Gutachten. Das Haus gilt dann als Fahrzeug; sobald du es dauerhaft zum Wohnen an einem festen Platz abstellst, wird es in der Praxis wie ein Gebäude behandelt.

  • Ist das Grundstück Wohnbaufläche? Bebauungsplan zuerst prüfen
  • Passt die Größe in die Verfahrensfreiheit deines Bundeslands? Nur der aktuelle Gesetzestext zählt
  • Ist das Haus als Anhänger zugelassen? Zulassungsbescheinigung Teil II und Betriebserlaubnis ansehen
  • Ist das Gelände ein Campingplatz oder ein Wochenendhausgebiet? Dauerwohnen ist dort meist ausgeschlossen

Quellen: Bayerischer Landtag / Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, Rechtsanwalt René Thalwitzer

Schritt für Schritt zur Klarheit beim Bauamt

Bevor du einen Kaufvertrag unterschreibst oder eine Anzahlung leistest, solltest du die Genehmigungsfrage geklärt haben. Das ist die sicherste Art, teure Fehler zu vermeiden, denn ein Verstoß trifft dich als Eigentümer, nicht den Verkäufer. Die folgende Reihenfolge hat sich als sinnvoll erwiesen, weil sie von der groben zur feinen Frage geht.

Beginne mit dem Grundstück. Frage bei der Gemeinde nach dem Bebauungsplan und nach der Lage im Innen- oder Außenbereich. Viele Gemeinden stellen Bebauungspläne online bereit. Danach kommt das Haus: Klärung der Größe, der Bauweise, der Gebäudeklasse und der Frage, ob es als Fahrzeug oder als Gebäude behandelt werden soll. Erst wenn beides zusammenpasst, lohnt sich das Gespräch über den Bauantrag.

Ein bewährtes Mittel ist die Bauvoranfrage. Sie ist ein vorgeschalteter Antrag, in dem die Behörde einzelne Fragen verbindlich beantwortet, etwa ob Wohnnutzung auf dem Grundstück grundsätzlich zulässig wäre. Die Kosten sind je nach Land und Gemeinde verschieden; erfrage sie vorab bei deiner Bauaufsichtsbehörde. Wenn die Behörde die Voranfrage positiv beantwortet, hast du eine belastbare Grundlage für Kaufentscheidung und Finanzierung.

  • Flurstücknummer und Lage klären, Bebauungsplan oder Satzung bei der Gemeinde anfordern
  • Innenbereich, Außenbereich oder Plangebiet? Davon hängt fast alles ab
  • Gespräch mit der Bauaufsicht vor dem Kauf, bei Unsicherheit schriftliche Bauvoranfrage stellen
  • Erschließung prüfen: Wasser, Abwasser, Strom, Zufahrt, Rettungswege
  • Bei Anhängern Zulassungsunterlagen und Betriebserlaubnis vom Hersteller oder Verkäufer verlangen
  • Alle Zusagen schriftlich festhalten und den Kaufvertrag unter eine Bedingung der Genehmigungsfähigkeit stellen

Kaufen mit Grundstück: Notar, Kosten, RisikenStand: 07. Oktober 2026

Wenn du ein Tiny House zusammen mit einem Grundstück kaufst, oder nur das Grundstück, gelten besondere Formvorschriften. Nach § 311b Abs. 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Ein Kauf per Handschlag oder Chat-Nachricht reicht also nicht. Der Notar prüft außerdem das Grundbuch und sorgt dafür, dass Kaufpreis und Eigentumsumschreibung sauber ablaufen.

Weil Baurecht und Grundstückswert zusammenhängen, ist eine Genehmigungsklausel im Kaufvertrag sinnvoll, etwa dass der Kauf nur wirksam wird, wenn die Baugenehmigung erteilt oder die Bauvoranfrage positiv beschieden wird. Wie das formuliert wird, besprichst du mit der Notarin oder dem Notar und gegebenenfalls einer Fachanwältin. Ein mobiles Tiny House ohne Grundstück ist dagegen eine bewegliche Sache und kann ohne Notar verkauft werden, wobei ein schriftlicher Vertrag mit Übergabeprotokoll trotzdem ratsam ist.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand der von uns geprüften Quellen vom 7. Oktober 2026 wieder; Landesbauordnungen und Auslegungen ändern sich, und im Einzelfall entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Quellen: Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Der häufigste Fehler ist, die Größe der Wohnfläche mit der Frage der Genehmigung zu verwechseln. Ein kleines Haus ist nicht automatisch ein genehmigungsfreies Haus, und auch eine Verfahrensfreiheit hebt die Anforderungen des Planungsrechts nicht auf. Ebenso trügerisch ist die Annahme, ein Anhänger mit Rädern sei rechtlich ein Fahrzeug, egal wo er steht. Wer ihn dauerhaft zum Wohnen auf einem Grundstück abstellt, bewegt sich in der Regel im Baurecht.

Ein weiterer Stolperstein ist die Zusage vom Verkäufer. Aussagen wie „das ist hier alles kein Problem“ sind wertlos, solange sie nicht von der zuständigen Behörde stammen. Das gilt besonders, wenn ein Inserat ein „bestehendes Tiny House mit Stellplatz“ anbietet. Frage nach, auf welcher Rechtsgrundlage der Platz genutzt wird und ob für den Standort eine Baugenehmigung, eine Duldung oder gar nichts vorliegt. Eine geduldete Nutzung ist kein Recht und kann enden.

Schließlich lohnt der Blick auf Kommunen, die aktiv Baurecht für Tiny Houses schaffen. Die Schleswig-Holsteiner Studie beschreibt mehrere Beispiele, darunter Schorndorf in Baden-Württemberg, wo die Stadt eine Siedlung mit Parzellen für fünf Tiny Houses initiiert hat; die Parzellen wurden zunächst befristet für zehn Jahre vergeben, und zugelassen sind nur ortsfeste Tiny Houses für das Dauerwohnen mit Erstwohnsitz. Solche Projekte zeigen, wie ein Bebauungsplan den Weg ebnet. Sie sind aber Einzelfälle und keine Garantie für deinen Wunschort.

Passende Angebote finden

Auf dieser Seite findest du oberhalb des Textes die aktuellen Inserate. Schau bei jedem Angebot nach, ob der Standort genannt ist, ob es sich um ein zugelassenes Fahrzeug oder ein fest errichtetes Gebäude handelt und ob Unterlagen zur Genehmigung vorliegen. Passt gerade nichts zu deinem Grundstück oder deinem Bundesland, kannst du kostenlos einen Suchauftrag anlegen und wirst informiert, sobald ein passendes Angebot erscheint. Die Plattform vermittelt nur den Kontakt zwischen dir und den Anbietern; Verträge schließt du direkt mit der Gegenseite.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Meist ja, wenn das Haus als Wohngebäude fest an einem Ort stehen soll. Ob ein Bauantrag nötig ist oder das Vorhaben verfahrensfrei bleibt, regelt die Landesbauordnung. Unabhängig davon muss das Grundstück nach Baugesetzbuch bebaubar sein.

Was kostet ein Tiny House Bauantrag und wer stellt ihn?

Der Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt, meist von einer bauvorlageberechtigten Person wie einer Architektin. Die Gebühren richten sich nach Landesrecht und Bauwert. Wir nennen keine feste Summe, weil wir dazu keine belastbare amtliche Quelle für alle Länder haben. Frage bei deiner Behörde nach.

Geht ein Tiny House ohne Baugenehmigung?

In engen Fällen ja: bei kleinen verfahrensfreien Gebäuden, wo das Landesrecht es erlaubt, oder bei einem zugelassenen Anhänger auf einem Campingplatz. Auch dann gelten Bebauungsplan, Erschließung und Abstandsregeln. Dauerwohnen auf einem Campingplatz ist in der Regel nicht zulässig.

Kann ich ein Tiny House im Außenbereich aufstellen?

Im Außenbereich sind nach § 35 BauGB nur privilegierte Vorhaben zulässig, etwa für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Ein privates Wohn-Tiny-House wird dort in der Regel nicht genehmigt, vor allem wegen Naturschutz und der Gefahr einer Splittersiedlung.

Was ist eine Bauvoranfrage und lohnt sie sich?

Mit der Bauvoranfrage klärst du vor dem Kauf einzelne Fragen verbindlich bei der Behörde, etwa ob Wohnnutzung auf dem Grundstück zulässig ist. Sie lohnt sich fast immer, wenn Bebauungsplan oder Lage unklar sind, weil sie Fehlkäufe verhindert.

Brauche ich für den Grundstückskauf einen Notar?

Ja. Nach § 311b Abs. 1 BGB braucht jeder Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks die notarielle Beurkundung. Das gilt auch, wenn ein Tiny House mit Grundstück erworben wird. Ein mobiles Tiny House ohne Grundstück ist dagegen eine bewegliche Sache.

Quellen Stand: 07. Oktober 2026

  1. Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Bauen im Außenbereich – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07. Oktober 2026
  2. Tiny Houses in Baden-Württemberg (Drucksache 16/7708) – Landtag von Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, abgerufen am 07. Oktober 2026
  3. Tiny Houses on Wheels (Drucksache 18/11865) – Bayerischer Landtag / Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, abgerufen am 07. Oktober 2026
  4. Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07. Oktober 2026
  5. Tiny House: Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung? – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein, abgerufen am 07. Oktober 2026
  6. Tiny Houses (Minihäuser) - die Hürden im Straßenverkehrsrecht – Rechtsanwalt René Thalwitzer, abgerufen am 07. Oktober 2026
  7. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b Verträge über Grundstücke – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07. Oktober 2026

Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Rechtliche und preisbezogene Aussagen tragen das Datum ihres Standes.

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