Wer ein Tiny House kaufen und vermieten möchte, träumt oft von Gästen, die für ein paar Tage im Grünen wohnen. Rechtlich ist das ein eigenes Feld: Ferienvermietung ist keine normale Wohnnutzung, und nicht jeder Ort erlaubt sie. Hier erfährst du, welche Standorte infrage kommen, was dein Bauamt wissen will und was du vor dem Kauf klären solltest.
Ferienvermietung ist planungsrechtlich etwas anderes als Wohnen
Die Baunutzungsverordnung unterscheidet ausdrücklich Sondergebiete für Erholung. Nach § 10 BauNVO kommen insbesondere Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete in Betracht. In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die nach Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet sind. Sie müssen überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen.
Das hat Folgen: Ein Tiny House, das du in einem Ferienhausgebiet aufstellst, darf nicht nebenbei zur Dauerwohnung werden. Umgekehrt ist in einem reinen Wohngebiet eine gewerbliche Ferienvermietung nicht automatisch erlaubt. Was am Ort gilt, steht im Bebauungsplan der Gemeinde.
- Wochenendhausgebiet: Wochenendhäuser, Grundfläche ist im Bebauungsplan begrenzt
- Ferienhausgebiet: Ferienhäuser für wechselnde Gäste
- Campingplatzgebiet: Campingplätze und Zeltplätze
Tiny House Ferienhaus kaufen: Genehmigung zuerst
Wenn du ein Tiny House Ferienhaus kaufen willst, gilt wie bei jedem Gebäude: Die Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus braucht nach Darstellung der Wikipedia eine Baugenehmigung, und die Erschließung muss nachgewiesen sein. Im Außenbereich ist § 35 BauGB maßgeblich. Dort sind nur bestimmte privilegierte Vorhaben zulässig, sonstige Vorhaben nur im Einzelfall und wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Als Beeinträchtigung nennt das Gesetz unter anderem Eingriffe in Natur und Landschaft oder die Entstehung einer Splittersiedlung.
Der Kauf eines Grundstücks, auch mit aufgestelltem Haus, braucht eine notarielle Beurkundung. Sprich vor dem Kauf mit dem Bauamt und, falls es um gewerbliche Vermietung geht, mit dem Steuerberater. Das ist keine Rechtsberatung.
- Bebauungsplan und Gebietsart erfragen
- Schriftliche Auskunft des Bauamts zur Ferienvermietung einholen
- Erschließung: Strom, Wasser, Abwasser
- Notar für den Grundstückskauf einplanen
Tiny House auf Campingplatz kaufen: was das heißt
Viele denken an einen Dauerstellplatz auf einem Campingplatz. Wer ein Tiny House auf Campingplatz kaufen möchte, sollte wissen: Die Regeln setzen die Länder in ihren Campingverordnungen, und Betreiber legen zusätzlich eigene Platzordnungen fest. Manche Plätze nehmen nur Reisende auf, andere vermieten Dauerplätze, wieder andere beides. Die Wikipedia weist außerdem darauf hin, dass Wohnen auf Campingplätzen die Ausnahme ist und Erstwohnsitze selten möglich sind.
Frag den Betreiber deshalb vor dem Kauf nach der Platzordnung, erlaubten Maßen, Fundamenten und Vermietung an Dritte. Nicht jeder Platz erlaubt Untervermietung, manche schließen sie ausdrücklich aus.
- Platzordnung und Pachtvertrag lesen
- Zulässige Größe und Optik klären
- Untervermietung ausdrücklich erlauben lassen
- Laufzeit und Kündigungsfristen des Pachtvertrags prüfen
Straßenmaße bei mobilen Modellen
Soll das Haus zwischen Standorten bewegt werden, gelten die Abmessungsgrenzen des § 32 StVZO: 2,55 Meter Breite, 4,00 Meter Höhe und bei Anhängern 12,00 Meter Länge. Ein mobiles Modell erleichtert den Umzug, ist aber nicht automatisch überall zulässig; der Standort muss es trotzdem erlauben.
Praktisches für Gastgeber
Neben dem Recht zählt der Alltag. Gäste erwarten Sauberkeit, eine verständliche Anreise, Heizung und warmes Wasser, auch außerhalb der Hauptsaison. Überlege, wer Schlüsselübergabe, Reinigung und Wäsche übernimmt, wenn du nicht vor Ort wohnst. Ein Tiny House ist klein, deshalb fallen Mängel bei Lüftung, Schall und Stauraum schneller auf als in einer großen Ferienwohnung.
Kläre außerdem mit deiner Versicherung, ob Vermietung abgedeckt ist, und halte Hausordnung, Müllregeln und Ruhezeiten schriftlich fest. Besonders auf Campingplätzen oder in Siedlungen kommt es auf ein gutes Verhältnis zu Betreiber und Nachbarn an.
- Reinigung und Schlüsselübergabe organisieren
- Versicherungsschutz für Vermietung klären
- Hausordnung und Ruhezeiten schriftlich festhalten
- Heizung und Wasser auch außerhalb der Saison planen
Rechnen, bevor du kaufst
Eine verlässliche, belegte Preisspanne oder Auslastungszahl für vermietete Tiny Houses konnten wir nicht bestätigen und nennen deshalb keine. Kalkuliere ehrlich: Anschaffung, Standortkosten oder Pacht, Reinigung, Verwaltung, Versicherung und Steuern. Prüfe mit einer Steuerberatung, ob und wie Einnahmen zu versteuern sind. Aktuelle Preise findest du in den Inseraten und Hersteller-Modellen oberhalb des Textes. Oberhalb dieses Textes siehst du die aktuellen Inserate und Hersteller-Modelle. Passt gerade nichts, kannst du kostenlos einen Suchauftrag anlegen und wirst informiert, sobald ein passendes Angebot erscheint.
Häufige Fragen
Darf ich mein Tiny House vermieten?
Das hängt vom Standort ab. In Ferienhausgebieten nach § 10 BauNVO sind Ferienhäuser für wechselnde Gäste vorgesehen, in Wohngebieten ist gewerbliche Ferienvermietung nicht automatisch erlaubt. Frag das Bauamt. Das ist keine Rechtsberatung.
Kann ich ein Tiny House kaufen und vermieten, wenn es auf einem Campingplatz steht?
Nur, wenn Platzordnung und Pachtvertrag es erlauben. Die Regeln für Campingplätze setzen die Länder in Campingverordnungen fest, der Betreiber ergänzt sie. Lass dir die Untervermietung schriftlich bestätigen.
Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Ferienhaus im Tiny-House-Format?
In der Regel ja. Die Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus braucht nach Darstellung der Wikipedia eine Baugenehmigung. Ob und wie dein Vorhaben im Einzelfall verfahrensfrei ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Wie groß darf ein mobiles Tiny House sein?
Nach § 32 StVZO allgemein 2,55 Meter breit, 4,00 Meter hoch und bei Anhängern 12,00 Meter lang. Größere Häuser brauchen Sondergenehmigungen oder werden als Modul transportiert.
Quellen
- § 10 BauNVO – Sondergebiete, die der Erholung dienen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07. Oktober 2026
- § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07. Oktober 2026
- Campingplatz – Wikipedia, abgerufen am 07. Oktober 2026
- § 32 StVZO – Abmessungen von Fahrzeugen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 07. Oktober 2026
- Tiny House – Wikipedia, abgerufen am 07. Oktober 2026